Fahrzeugschaden /Totalschaden


Fahrzeugschaden /Totalschaden

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Lexikon-Eintrag:

Liegt ein Schaden am Fahrzeug vor, welcher den Restwert des Fahrzeugs übersteigt, so spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall lohnt die Reparatur des Fahrzeugs nicht mehr. Die Versicherung übernimmt die Kosten für den Kauf eines gleichwertigen Fahrzeuges, in Höhe des Betrages, den ein Gutachter als Restwert angegeben hat.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden/ Wertminderung.

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