Fahrzeugschaden/ Finanzierungskosten


Fahrzeugschaden/ Finanzierungskosten

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Wenn der Geschädigte im Falle eines Fahrzeugschadens einen Kredit für die Finanzierung der Reparatur aufnehmen muss, so kann er Ansprüche für die Finanzierungskosten geltend machen. Dies gilt aber nur, wenn eine Kreditaufnahme notwendig war und die Reparatur nicht auf anderem Weg vom Geschädigten zahlbar gewesen wären.

Der nächste Begriff ist Fahrzeugschaden/ Mietwagenkosten.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Fahrzeugschaden/ Finanzierungskosten weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.