Fahrzeugschaden/ MietwagenkostenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das Ergebnis eines Verkehrsunfalls mit einem PKW ist oft ein nicht unerheblicher Schaden, der durch einen Unfall an dem Fahrzeug verursacht wurde. Im allgemeinen ist dann das beschädigte Fahrzeug (vorerst) nicht mehr benutzbar.
In dem Fall steht dem Geschädigten für die Zeit, in der er/sie das Fahrzeug wegen des Unfalls nicht nutzen kann, ein Auslagenersatz für die Anmietung eines gleichwertigen PKWs zu, den der Geschädigte nunmehr von dem Schädiger verlangen kann.
Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Geschädigte aufgrund der durch den Unfall erlittenen Verletzungen momentan kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr zu führen vermag.
Auch ist der Geschädigte im Rahmen der Unfallschadensregulierung dazu angehalten, den Schaden (hier: die Kosten für die Anmietung eines Ersatzwagens) so gering wie möglich zu halten. In dem Fall ist es dringend geboten, anwaltlichen Rat einzuholen.
Der nächste Begriff ist
Fahrzeugschaden / Neuwert.
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