Fahrzeugschaden/ WertminderungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Wurde ein Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt, so muss der Eigentümer dieses bei einem Weiterverkauf angeben, selbst wenn das Fahrzeug nach dem Unfall instand gesetzt wurde. Da somit die Unfallfreiheit des Fahrzeuges nicht mehr besteht, wird bei einem Verkauf ein geringerer Preis erzielt. Diese Wertminderung ist nach einem Unfall durch den Schädiger bzw. dessen Versicherung zu ersetzen.
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