Fahrzeugversicherung - Grobe FahrlässigkeitWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Verursacht ein Autofahrer grob fahrlässig einen Unfall oder geht aufgrund grob fahrlässiger Handlungsweise das Risiko eines Diebstahles ein, so ist die Fahrzeugversicherung nicht verpflichtet, den entstandenen Schaden zu zahlen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Autofahrer durch Drängeln auf der Autobahn einen Unfall verursacht.
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