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Lexikon-Eintrag:Eine Rückversicherung (Reassekuranz) dient im allgemeinen der Risiko-Bewältigung eines Versicherungsunternehmens. Dieses Modell zur Risiko-Minimierung zeichnet sich hierbei durch zwei grundlegende Ansätze aus, nämlich dem Versichertenschutzgedanken sowie dem Versichererschutzgedanken.
Im Unterschied zur obligatorischen Rückversicherung, bei der ganze Volumina eines Erstversicherers rückversichert werden, ist die sogenannte fakultative Rückversicherung mit der Höherdeckung eines separaten spezifischen Risikos befasst. Die juristisch-inhaltliche Gestaltung der fakultativen Rückversicherung unterliegt dabei dem Prinzip der Freiwilligkeit und zeichnet sich somit durch eine hohe Flexibilität aus.
Einige Nachteile liegen jedoch in dem relativ hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand beim Aushandeln der jeweiligen Vertragsgestaltung.
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Fallpauschalen.
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