FamilienhilfeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Familienhilfe ist ein Hilfsangebot für Familien, die allein nicht in der Lage sind, ihre Kinder angemessen zu erziehen und zu versorgen. Auf Familienhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Sie wird von den Jugendämtern der Kommunen organisiert und soll einer Familie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und im Kontakt mit Ämtern unterstützen. Ziel ist es, die Unterbringung der Kinder in Heimen oder bei Pflegefamilien zu vermeiden, sondern den Familien dauerhaft zu einem zufriedenstellenden Zusammenleben zu verhelfen.
Der nächste Begriff ist
Familienrechtsschutz.
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