FamilienrechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Familienrechtsschutzversicherung kommt immer dann zum Tragen, wenn sich der Versicherungsnehmer im Streit mit Verwandten oder seinem Ehepartner befindet. Dies werden in der Regel Erbschaftsstreitigkeiten oder aber strittige Angelegenheiten bei Scheidungen oder Unterhaltszahlungen sein.
Einige Versicherungen definieren diesen Begriff allerdings sehr viel allgemeiner. Für sie bedeutet der Begriff Familienrechtsschutzversicherung lediglich, dass die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für seinen Ehepartner und seine Kinder gilt.
Der nächste Begriff ist
Familienunfallversicherung.
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