FamilienversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Seit dem 01.01.1989 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Familienversicherung. Bei dieser können Familienmitglieder beitragsfrei mitversichert werden. Dazu gehören Ehegatte, eingetragener Lebenspartner und Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben und/oder vom Mitglied den Lebensunterhalt bezahlt bekommen. Kinder werden bei Studium oder Ausbildung maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert.
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Familienvorsorge / Unfallversicherung.
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