Familienvorsorge / UnfallversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In einer privaten Unfallversicherung können neben beruflichen auch außerberufliche Unfälle versichert werden, die den Unfalltatbestand erfüllen und zu einer Körperschädigung geführt haben. Bei einer gesetzlichen Unfallversicherung werden nur beruflich bedingte Unfälle versichert. Eine Unfallversicherung dient dazu, die Folgen eines Unfalls abzufangen, besonders die wirtschaftlichen Folgen. Die von der Versicherung gezahlten Leistungen dienen dazu, die Arbeitsfähigkeit des Versicherten wiederherzustellen und Einkommensverluste auszugleichen.
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