FertigarzneimittelWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Fertigarzneimittel werden im Vorraus hergestellt und dem Verbraucher in einer bestimmten Packungsgröße ausgehändigt. Um Arzeimittel herauszugeben, ist eine Zulassung durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Hier wird auch die Qualität der Medikamente überprüft. Ein Nachweis zur Wirksamkeit und Verträglichkeit muss vom Hersteller erbracht werden. Jede Packung muss auch eine Packungsbeilage enthalten, die das Medikament genau beschreibt.
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Festbetrag.
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