FestbetragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Festbetrag ist der Betrag, den die Krankenkasse für ein Arznei-, Verband- oder Heilmittel bezahlt. Bestimmt wird der Festbetrag durch einen Vergleich von z.B. mindestens drei gleichartigen Arzneien. Der Differenzbetrag ist vom Versicherten (auch für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind) zu tragen.
Der nächste Begriff ist
Festzuschuesse - Höhe.
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