Festzuschuss-RichtlinieWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Für Zahnersatz (Kronen, Brücken und sonstige Prothesen) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keinen prozentualen Anteil mehr an den Zahnarztrechnungen, sondern gewähren Festzuschüsse zu einem bestimmten Befund. In der Festzuschuss-Richtlinie, die erstmals 2004 erstellt wurde, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen festgelegt, welche Befunde zuschussfähig sind, und welchen Betrag die Festzuschüsse umfassen. Die Festzuschuss-Richtlinie wird jährlich angepasst.
Der nächste Begriff ist
Fetalperiode.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Festzuschuss-Richtlinie weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|