Festzuschuss-Richtlinie


Festzuschuss-Richtlinie

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Lexikon-Eintrag:

Für Zahnersatz (Kronen, Brücken und sonstige Prothesen) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keinen prozentualen Anteil mehr an den Zahnarztrechnungen, sondern gewähren Festzuschüsse zu einem bestimmten Befund. In der Festzuschuss-Richtlinie, die erstmals 2004 erstellt wurde, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Krankenkassen festgelegt, welche Befunde zuschussfähig sind, und welchen Betrag die Festzuschüsse umfassen. Die Festzuschuss-Richtlinie wird jährlich angepasst.

Der nächste Begriff ist Fetalperiode.

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