Feuerhaftungsversicherung


Feuerhaftungsversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die sogenannte Feuerhaftungsversicherung deckt das Risiko des Versicherungsnehmers ab, Schadenersatzforderungen von Dritten zu erhalten aufgrund eines Feuers. Dies gilt, wenn das Feuer ausgehend vom Grundstück des Versicherungsnehmers Schaden am Eigentum des Dritten verursacht hat. Vermögensfolgeschäden oder Substanzschäden werden durch die Feuerhaftungsversicherung jedoch nicht gedeckt.

Der nächste Begriff ist Feuerschutzsteuer.

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