Firmen- und Vereins-Rechtsschutz


Firmen- und Vereins-Rechtsschutz

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Lexikon-Eintrag:

Bei einer Firmen- und Vereins-Rechtsschutz-Versicherung besteht der Versicherungsschutz für Gewerbetreibende sowie Freiberufler und andere Gewerbebetreiber. Im Versicherungsschein erfolgt ein Eintrag, welches Gewerbe betrieben wird. Desweiteren kann sich ein Verein oder der Vertreter des Vereins versichern. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dieser eine entsprechende Tätigkeit im Verein ausübt.

Der nächste Begriff ist Firmengruppenversicherung.

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