Flexibles BudgetWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In § 12 der Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV) wird die Vorgehensweise zum flexiblen Budget geregelt. Für den Pflegesatzzeitraum wird auf der Grundlage der voraussichtlichen Leistungsstruktur und -entwicklung des Krankenhauses das Budget zwischen Krankenhausträger und Sozialleistungsträger oder deren Arbeitsgemeinschaften vereinbart. Die Vorgehensweise bei Mehr- oder Mindererlösen ist in Abs. 2 der Norm vorgeschrieben.
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