Flottenversicherung


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Lexikon-Eintrag:

Versicherung speziell für Unternehmen, die über mehrere Firmenfahrzeuge verfügen. Hier wird zwischen Kleinflotte (also wenige Fahrzeuge) und Großflotte unterschieden. Die Fahrzeuge werden in einer Versicherung zusammengefasst, dadurch bietet der Versicherungsschutz mehr beinhaltete Leistungen als für Einzelfahrzeuge. Dies kann außer Schäden gegenüber Dritten auch Eigenschäden einfassen.

Der nächste Begriff ist Flugrettung.

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