FlugtauglichkeitsuntersuchungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Vor Beginn ihrer Ausbildung müssen sich Privatpiloten einer Flugtauglichkeitsuntersuchung unterziehen, die nur von einem dazu berechtigten Arzt durchgeführt werden darf. Nachuntersuchungen sind in regelmäßigen Abständen erforderlich, deren Intervalle sich mit zunehmendem Alter des Piloten verringern. Die Flugtauglichkeitsuntersuchung umfasst unter anderem einen Seh- und Hörtest, eine Urin- und Blutuntersuchung, ein Lungenfunktionstest sowie ein EKG.
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Flurschäden.
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