Folgebeitrag


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Lexikon-Eintrag:

Versicherungsbeiträge, die nach der Erstprämie gezahlt werden, nennt man Folgebeiträge. Die Höhe und Zahlungsweise der Folgebeiträge ist im Versicherungsvertrag geregelt. Die Zahlungsbedingungen werden schriftlich vereinbart. Werden Folgebeiträge nicht gezahlt, wird ein schriftliches Mahnverfahren eingeleitet. Werden die Folgebeiträge trotz schriftlicher Abmahnung nicht gezahlt, erlischt der Versicherungsschutz.

Der nächste Begriff ist Folgeprämie.

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