FolgeprämieWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Nach Beginn der Versicherung gezahlte Prämien, die zeitlich nach der Erstprämie liegen, nennt man Folgeprämien. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zahlung der Erstprämie und bleibt nur bestehen, wenn weiterhin die vertraglich vereinbarten Folgeprämien termingerecht bezahlt werden.
Sollte die Folgeprämie nicht vertragsgemäß bezahlt werden, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Bei Nichtzahlung erlischt der Versicherungsschutz.
Der nächste Begriff ist
Folgeschaden.
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