Folgeschäden / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Folgeschäden sind Schäden, die sich aus einem Schaden zwangsläufig ergeben haben, die jedoch nicht durch direkte Einwirkung entstanden sind. Eine Haftpflichtversicherung beinhaltet hier Sachschäden, Personenschäden und Vermögenschäden. Vermögenschäden müssen allerdings gesondert vereinbart werden. Bsp. für einen Folgeschaden: Waschmaschine läuft in der Mietwohnung aus, Nachbar hat nasse Wohnung, die ebenso renoviert werden muss.
Der nächste Begriff ist
Fondsgebundene Lebensversicherung.
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