FolgeschadenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Folgeschaden definieren die Versicherungsgesellschaften einen Schaden, der dadurch entstanden ist, dass ein durch die Versicherung abgedeckter Schadensfall weitere Schäden nach sich zieht. Folgeschäden werden üblicherweise vom Versicherer auch dann übernommen, wenn die Schadensart für sich allein nicht versichert wäre.
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Folgeschäden / Haftpflicht.
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