Formeller BeginnWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der formelle Beginn der Krankenversicherung tritt rechtlich mit der Antragsannahme durch den Krankenversicherer in Kraft.
Da die Annahme dieses Antrags jedoch eine sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, ist letztendlich das Datum der Zustellung dieser Annahmeerklärung beim Versicherungsnehmer für den formellen Eintritt in die Krankenversicherung maßgebend.
Ist ein Versicherungsmakler von dem Versicherungsnehmer mit dieser Geschäftssache beauftragt worden, so ist gem. §130 BGB auch der Empfang von beispielsweise einem Telefax für ein rechtskräftiges Zugehen der Annahmeerklärung vollkommen ausreichend.
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Forstwirte.
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