ForstwirteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Seit Januar 1999 sind Forstwirte in der Krankenversicherung der Landwirte versichert. Hierzu zählen Personen, die nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG)Land- und Forstwirtschaft als Existenzgrundlage betreiben. Die Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Unternehmens liegt hierbei durchschnittlich zwischen 2,3 und 4,8 ha.
Wenn diese Tätigkeit nur nebenberuflich durchgeführt wird, dann tritt die KVLG nicht ein.
Der nächste Begriff ist
FORTISNOVA BKK.
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