Franchise


Franchise

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Lexikon-Eintrag:

Franchise heißt übersetzt Gebührenfreiheit. Das System des Franchising basiert auf einem partnerschaftlichen Absatzsystem. Ziel ist die Verkaufsförderung. Der Franchisegeber hat die Entscheidungsbefugnis über Planung, Kontrolle und Durchführung eines bestimmten Betriebstypes. Er stellt das unternehmerische Gesamtkonzept, das dann von seinen Franchisenehmern am jeweiligen Standort selbständig umgesetzt wird. Ein Franchisenehmer ist ein rechtmäßiger Händler auf eigene Rechnung. Es gibt aber auch das Geschäfsmodell des Handelsvertreters. Vier Merkmale kennzeichnen ein Franchisesystem: - Ein Vertrag legt die Dauer der Zusammenarbeit von selbstständigen Unternehmern fest. - Der Franchisgeber räumt dem Franchisenehmer die Möglichkeit ein, über bestimmte Rechte mitzuverfügen. Diese Rechte werden entweder durch eine einmalige Bezahlung oder durch laufende Beträge erworben. - Die Rechte beinhalten die Benutzung des Markennamens, die Anwendung einer bestimmten Rezeptur und/oder die Erzeugung m

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