Freiberufler


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Lexikon-Eintrag:

Ein Freiberufler (Angehöriger freier Berufe) ist nach dem deutschen Recht eine Person, die freiberuflich tätig ist. Zu den freien Berufen zählen selbstständige Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Der Freiberufler muss daher keine Gewerbesteuer zahlen, ist aber umsatz- und einkommensteuerpflichtig.

Der nächste Begriff ist Freie Arztwahlin der gesetzlichen Krankenversicherung.

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