Freie Arztwahlin der privaten KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Mitglieder privater Krankenversicherungen dürfen ihren behandelnden Arzt grundsätzlich frei wählen. Diese Regelung schließt alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Heilpraktiker und auch Angehörige der medizinischen Hilfsberufe wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden mit ein. Es dürfen auch Ärzte oder Therapeuten gewählt werden, die über keine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen verfügen.
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Freie Heilfürsorge.
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