Freie Arztwahlin der privaten Krankenversicherung


Freie Arztwahlin der privaten Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Mitglieder privater Krankenversicherungen dürfen ihren behandelnden Arzt grundsätzlich frei wählen. Diese Regelung schließt alle niedergelassenen Ärzte, Chefärzte, Heilpraktiker und auch Angehörige der medizinischen Hilfsberufe wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden mit ein. Es dürfen auch Ärzte oder Therapeuten gewählt werden, die über keine Kassenzulassung der gesetzlichen Krankenkassen verfügen.

Der nächste Begriff ist Freie Heilfürsorge.

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