Freie Heilfürsorge


Freie Heilfürsorge

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Lexikon-Eintrag:

Im Rahmen der Freien Heilfürsorge werden entstehende Krankheitskosten Angehöriger bestimmter Berufsgruppen durch den Dienstherrn übernommen. Leistungen, welche über die freie Heilfürsorge hinausgehen, sind im Rahmen der Beihilfevorschriften beihilfefähig. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen unter anderem Beamte des Polizeivollzugs von Bund und Ländern, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren sowie Beamte im Justizvollzugsdienst. Auch Zivildienstleistende haben Anspruch auf freie Heilfürsorge, wenn sie ihren Dienst innerhalb der BRD ableisten. Berufssoldaten und Soldaten während der Bundeswehrzeit haben hingegen keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Sie haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Der nächste Begriff ist Freistellungsverpflichtung.

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