Freistellungsverpflichtung


Freistellungsverpflichtung

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Lexikon-Eintrag:

Bei gefahrgeneigten Aufträgen ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für Schäden von der Haftung freizustellen, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, den Arbeitnehmer in einer Versicherung angemeldet zu haben. Dieses kann die KFZ-Haftpflichtversicherung oder aber auch die ganz normale Haftpflicht sein.

Der nächste Begriff ist Freiwillig in dergesetzlichen Krankenversicherung versicherte Rentner.

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