Freiwillig in dergesetzlichen Krankenversicherung versicherte RentnerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Jeder der seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort innerhalb von Deutschland hat ist versicherungspflichtig, denn im Falle einer Krankheit braucht er eine Krankenvesicherung. Menschen die aus der Pflicht- oder Familienversicherung ausgeschieden sind, können sich jedoch feiwillig versichern lassen. In diese Gruppe fallen auch die Rentner. Man nennt dies dann freiwillig Krankenversicherte.
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Freiwillige Höherversicherung.
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