Freiwillige Krankenversicherung


Freiwillige Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die freiwillige Krankenversicherung wird von einer gesetzlichen Krankenkasse angeboten. Anspruch auf eine freiwillige Krankenversicherung haben alle Arbeitnehmer oder Selbständige, deren Bruttojahreseinkommen 47.250€ überschreitet. Sie gilt insbesondere für Familienmitglieder und Personen, die nicht in die Versicherungspflicht fallen oder keine andere Möglichkeit zur Krankenversicherung haben.

Der nächste Begriff ist Krankenversicherung ARAG.

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