Freiwillige VersicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine freiwillige Versicherung ist das freiwillige Fortsetzen einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Ende der Versicherungspflicht. Versicherungsfreiheit besteht für Selbständige oder Arbeitnehmer, die über mindestens drei Jahre ein Monatseinkommen von über 4000 Euro erwirtschaften. Diese Möglichkeit ist in § 9 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Die Person muss sich selbstständig um einen Versicherungsschutz kümmern und ist nicht mehr kraft Gesetzes versichert.
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Freiwilliges soziales Jahr.
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