FreiwilligeVersicherung


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Lexikon-Eintrag:

Versicherte, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können sich am Ende einer Versicherungspflicht freiwillig weiterversichern. Um sich bei der Gesetzlichen weiterversichern zu lassen, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Personen, die in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden ohne Unterbrechung wenigstens 12 Monate versichert waren, oder auch Personen, die einer Beschäftigung im Ausland nachgehen, jedoch innerhalb von 2 Monaten nach der Rückkehr wieder eine Arbeit aufnehmen.

Der nächste Begriff ist Freiwilligessoziales Jahr.

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