Freiwilligessoziales JahrWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Schulpflicht bereits erfüllt haben. Die Einsatzstelle übernimmt jegliche Kosten für die Sozialversicherung, und die Zeit des FSJ wird für die Altersvorsorge angerechnet.
Der nächste Begriff ist
Freizeitunfallversicherung.
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