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Lexikon-Eintrag:Unter Freizügigkeit versteht man das Ausleben von eigenen Freiheiten und Wertvorstellungen, auch wenn diese gegen die allgemein geltende Vorstellung von Moral geht. Im juristischen Bereich wird dies als Recht einer Person zur freien Wahl des Aufenthaltsortes oder auch des Wohnortes bezeichnet.
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