Fremdes Eigentum / HausratversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:In einer Hausratversicherung sind grundsätzlich alle Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Elektro- und Fernsehgeräte, Arbeitsgeräte, Gebrauchsgegenstände wie Kleidung oder Geschirr sowie Wertsachen und fremdes Eigentum versichert. Zu fremdem Eigentum zählen geliehene Gegenstände sowie Gegenstände, die Besucher mitbringen, wie z.B. Kleidung, Gepäck oder andere Gebrauchsgegenstände. Der Versicherungsschutz deckt Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.
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