Fremdpersonenversicherung


Fremdpersonenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bruck-Möller bezeichnet in präzisierender Weise eine bestimmte Art von Fremdversicherung, die im Gegensatz zur Eigenversicherung steht, als Fremdpersonenversicherung. Wie es dieser Begriff in seiner wörtlichen Bedeutung nahe legt, steht hinter dem offiziellen Versicherungsnehmer, der beispielsweise als Mitglied einer Krankenkasse Leistungen beanspruchen kann, ein fremder Sponsor (z.B. der Onkel des Versicherten o.ä.), der die monatlich fälligen Beiträge an den Versicherer zahlt. Bei der Fremdpersonenversicherung handelt es sich somit juristisch um eine Versicherung auf fremde Rechnung. Eine Fremdpersonenversicherung liegt dagegen nicht vor, wenn ein Vater z.B. seine ehelichen Kinder krankenversichert, da er durch die Familienversicherung sein eigenes wirtschaftliches Risiko minimiert.

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