Fremdversicherung


Fremdversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Fremdversicherung, auch Fremdpersonenversicherung genannt, bezeichnet eine Versicherung, bei der Person A im eigenen Namen eine Versicherung für Person B, also fremdes Interesse abschließt und auf Rechnung nimmt. Sie ist somit das Gegenteil der Eigenversicherung, bei der das Versicherungsinteresse der eigenen Person gilt.

Der nächste Begriff ist Frischzellentherapie.

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