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Lexikon-Eintrag:Eine Versicherung übernimmt die Kosten für einen Frostschaden nur, wenn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen ist. Zudem muss der Eigentümer nachweisen können, dass er das Haus bzw. Gebäude nicht vernachlässigt. Wenn der Leistungskatalog nicht vollständig ist, kann der Besitzer auch auf seinen Kosten sitzen bleiben.
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Frostschadenversicherung.
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