Frostschadenversicherung


Frostschadenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Die Frostschadenversicherung übernimmt Schäden durch Fröste. Dabei kann es sich um Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen handeln (Winter-, Früh- oder Spätfröste), sowie um Schäden an Leitungen oder sanitären Einrichtungen. Im ersten Fall ist sie ein Teil der Ernteertragsversicherung, im zweiten gehört sie zur Leitungswasserversicherung und ist somit keine eigenständige Versicherungsart.

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