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Lexikon-Eintrag:Wenn Ehe- oder Lebenspartner den familienrechtlichen Güterstand, die so genannte "Gütertrennung", vertraglich vereinbaren, so bedeutet dies, dass beide Vermögen getrennt voneinander weiterbestehen und vom jeweiligen Eigentümer ohne Zustimmung des Partners verwaltet und verwendet werden können. Auch bei einer Trennung nimmt jeder Partner sein eigenes Vermögen wieder mit.
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