GEZSKWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:GEZSK bedeutet "Geschäftsplanmäßige Erklärungen für die ZSK". Geschäftsplanmäßigen Erklärungen sind schriftliche Erklärungen der Versicherungsunternehmen gegenüber der Aufsichtsbehörde. Sie können die Verpflichtungen und Leistungen des Versicherungsunternehmers für Zusatzklauseln definieren bzw. klarstellen. Der Versicherungsnehmer kann vertragliche Ansprüche aus den GEZSK nicht unmittelbar stellen, da sie nicht gegenüber ihm als Bestandteil seines Versicherungsvertrages bestehen.
Der nächste Begriff ist
Gingiva.
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