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Lexikon-Eintrag:Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und wurde 1883 eingeführt.
Die Beiträge für die Krankenversicherung berechnen sich aus einem gewissen Prozentsatz des Brutto-Einkommens des Versicherten, wobei Beträge über der Beitragsgrenze von monatlich 3750 Euro nicht berücksichtigt werden.
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GKV-Ergänzungstarif.
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