GKV-ErgänzungstarifWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der GKV-Ergänzungstarif wird von den privaten Krankenversicherungen als zusätzlicher Tarif zur gesetzlichen Krankenversicherung angeboten. Die gesetzlichen Krankenkassen haben viele ihrer Leistungen gestrichen oder gekürzt, so dass der Versicherte zunehmend viele Zuzahlungen selber tragen muss. Da die gesetzlich Versicherten allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen zur privaten Krankenversicherung wechseln können, können mit dem GKV-Ergänzungstarif fehlende Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden. Dies betrifft vor allem die Zahnzusatzversicherung.
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Glasbruch / Haftpflicht.
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