GOÄ


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Lexikon-Eintrag:

Die Gebührenordnung für Ärzte (auch kurz GOÄ genannt) steuert die Abrechnung der Leistungen im medizinischen Gebiet, außerhalb der vorgegebenen gesetzlichen Krankenversicherung. Damit einhergehend handelt es sich um die Abrechnungsgrundlage für alle Patienten (Privat- wie gesetzlich Versicherte). In Deutschland ist es keinem Arzt erlaubt, seine Preise selbst zu kalkulieren, denn er ist nach dem Berufsrecht und einer umfangreichen Sozialrechtsprechung dazu gebunden, nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen.

Der nächste Begriff ist Gonadotropintest.

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