Garantierte Mindestverzinsung /Lebensversicherung


Garantierte Mindestverzinsung /Lebensversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Bei allen kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen gibt es zwei Schutzgarantien für den Versicherungsnehmer. Erstens ist hier der Bestandsschutz der eingezahlten Spareinlagen zu nennen, zweitens eine durch das Versicherungsunternehmen garantierte Mindestverzinsung als rechtsgültiger Bestandteil der Ablaufleistung. Diese Mindestverzinsung wird regelmäßig durch die Bundesaufsichtsbehörde für das Finanzwesen nach oben begrenzt (seit 01.01.2004 mit 2,75% p.a.), um einem ungesunden Wettbewerbsdruck zwischen den Versicherungsunternehmen vorzubeugen.

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