GartenbauunternehmerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Zu den Gartenbauunternehmern zählen z.B. die Floristen, Gärtner und Landwirte. Sie sind laut KVLG (Krankenversicherung der Landwirte) versicherungspflichtig.
Eine Möglichkeit zur Befreiung von dieser Versicherungspflicht besteht nur für selbständige Gartenbauunternehmer. Diese müssen sich dann in einer PKV (Privaten Krankenversicherung) versichern.
Der nächste Begriff ist
Gasgemischinjektionen.
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