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Lexikon-Eintrag:Eine besondere Art der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Gastwirtversicherung. Sie deckt die besonderen Risiken des Betreibers einer gastronomischen Einrichtung, welche durch das Betreiben der Einrichtung entstehen, ab. Alle Vermögensschäden, welche durch andere Ereignisse als Zerstören, Beschädigen und Abhandenkommen verursacht werden, können unter Selbstbeteiligung mitversichert werden.
Der nächste Begriff ist
GBK in Koeln.
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