Gebäudebeschädigung


Gebäudebeschädigung

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Lexikon-Eintrag:

Eine Gebäudebeschädigung bezieht sich auf Schäden des Gebäudes selbst, jedoch nicht auf Schäden an Einrichtungsgegenständen. Um die Einrichtung des Gebäudes (z.B. Möbel) abzusichern, besteht die Möglichkeit der Hausratversicherung. Für das Gebäude selbst gibt es Gebäudeschädenversicherungen. Diese decken Schäden des Gebäudes ab, die z.B. durch Vandalismus oder Einbruch entstanden sind.

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