Gebäudebeschädigungen / Hausratversicherung


Gebäudebeschädigungen / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

In der Hausratversicherung ist lediglich der Hausrat des Versicherungsnehmers versichert, Schäden an Gebäuden, z.B. durch Blitzeinschlag oder Sturm, müssen grundsätzlich anderweitig versichert werden. Als einzige Ausnahme werden Gebäudebeschädigungen an Fenstern, Türen, Türrahmen, Türschlössern etc. von der Hausratversicherung reguliert, wenn sie auf einen Einbruch oder einen Einbruchversuch zurückzuführen sind.

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